Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeinoder berufsbildende Schule besuchen und Kitaund Hortkinder Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpfl egung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das warme Mittagessen in der Schule oder Tageseinrichtung ist aber oft teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen. Erbracht werden die entstehenden Mehraufwendungen für die Teilnahme an einem warmen Mittagessen.
Bitte beachten Sie,
...dass ein geringer Eigenanteil in Höhe von 1€ pro Mittagessen von Ihnen zu übernehmen ist (Kosten der Haushaltsersparnis). ...Verpflegung die am Kiosk gekauft werden kann (z.B. belegte Brötchen) zählt nicht dazu.
Wie funktioniert das?
Den Zuschuss zur Mittagsverpfl egung müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Main-Taunus-Kreis beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Mittagsverpfl egung in schulischer Verantwortung oder der Tageseinrichtung angeboten wird. Wenn Sie Ihr Kind zum Mittagessen anmelden, lassen Sie sich einen Beleg darüber geben.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oder die Kosten werden an die entsprechenden Anbieter der Mittagsverpfl egung erstattet.
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Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kita) besuchen. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Was kann übernommen werden?
Übernommen werden die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige Ausfl üge in Schulen und Kitas und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z.B. Sportschuhe, Badezeug).
Wie funktioniert das?
Die Leistungen für Schulausfl üge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Main-Taunus-Kreis beantragen. Der Antrag gilt dann ab dem Tag der Antragstellung für alle Schulausfl üge und mehrtägige Klassenfahrten im Bewilligungszeitraum. Zu dem Antrag benötigen wir eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über den Schulausfl ug bzw. die mehrtägige Klassenfahrt.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oder die Kosten werden an die Schule oder Kita erstattet.
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Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Dafür stehen jedem Kind monatlich 10 € zur Verfügung, zum Beispiel für ● Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft (z.B.Fußballverein) ● Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) ● angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung ● die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfi nder, Theaterfreizeit).
Wie funktioniert das?
Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Main- Taunus-Kreis beantragen.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oder die Kosten werden an die entsprechenden Vereine bzw. Organisationen erstattet.
Herausgeber:
Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss Amt für Arbeit und Soziales Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Tel.: 06192 201-0 Fax: 06192 201-1724 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! http://www.www.mtk.org
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Bildung und Teilhabe
Ab 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – neben ihrem monatlichen Regelbedarf – auch Anspruch auf sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Welche Leistungen gibt es?
● Mittagessen ● Kultur, Sport, Freizeit ● Ausfl üge ● Lernförderung ● Schulbedarf ● Schülerbeförderung
Wer bekommt es?
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern ● Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ● Sozialhilfe ● Wohngeld oder ● den Kinderzuschlag bekommen.
Antragstellung
Für alle Leistungen aus dem Bildungspaket (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Anträge erhalten Sie beim:
Main-Taunus-Kreis Amt für Arbeit und Soziales und über die Städte und Gemeinden, die Schulen oder im Internet unter http://www.mtk.org
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Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Schülerinnen und Schüler die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Was gehört zum persönlichen Schulbedarf?
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreiecke, Taschenrechner, Radiergummi u.a. Um die Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn des Schulhalbjahres zu erleichtern, erhalten Schülerinnen und Schüler diese Leistungen zusätzlich zu ihrem Regelbedarf.
Wie wird die Leistung erbracht?
Ab August 2011 wird jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt und zwar zum 1. August in Höhe von 70 € und zum 1. Februar in Höhe von 30 €. Bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 € in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011 / 2012 gilt. Wer in den Monaten Februar und August Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, bekommt für seine Kinder diese Leistungen automatisch.
Bitte beachten Sie,
...da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann der Main-Taunus-Kreis Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher die Kassenbelege auf. Auf Verlangen ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen.
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Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene weiterführende Schule besuchen, auf den Bus oder Zug angewiesen sind und deren Kosten niemand anderes übernimmt. In der Regel werden Schülerinnen und Schüler erst ab der Sekundarstufe II einen Anspruch auf diese Leistung haben, da die schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen überwiegend eine vollständige Kostenübernahme bis zum Abschluss der Sekundarstufe I vorsieht.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen für die Schülerbeförderung müssen Sie beim Main-Taunus-Kreis für jedes Kind gesondert beantragen. Sie bekommen den notwendigen Zuschuss dann direkt überwiesen
Bitte beachten Sie,
... wenn Ihr Kind die Monatskarte auch privat nutzen kann, zahlen Sie je nach Alter des Kindes einen Eigenanteil. ...da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann der Main-Taunus-Kreis Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher entsprechende Belege auf. Auf Verlangen ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen
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Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeinoder berufsbildende Schule besuchen. Schülerinnen und Schüler die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Welche Leistung wird erbracht?
Lernförderung (Nachhilfe) kann in Anspruch genommen werden, wenn nur dadurch das Lernziel – die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann und es an Ihrer Schule sonst keine ausreichende Unterstützung gibt. Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs, je nachdem was die Lehrerin / der Lehrer für notwendig hält. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z.B. Übertritt in das Gymnasium) kann keine Lernförderung gewährt werden.
Wie funktioniert das?
Die Leistungen für Lernförderung müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Main-Taunus-Kreis beantragen. Die Lehrerin / der Lehrer muss bestätigen, dass Ihr Kind ohne Förderung das Lernziel nicht erreicht und wie viel zusätzliche Förderung es braucht – dann bekommt es die Nachhilfe bezahlt. Ein entsprechender Vordruck ist über uns erhältlich.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oder die Kosten werden an die entsprechenden Anbieter der Nachhilfe erstattet.
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